Bei den Werbungskosten handelt es sich um alle Ausgaben, welche im Zusammenhang mit einer Einkunft anfallen. Hierunter können Ausgaben wie Fahrtkosten, Fortbildung, Berufsbekleidung oder Fachbücher geltend gemacht werden, die Ihre Steuerlast mindern.
Hierzu gehören die nachfolgenden Einkunftsarten:
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Einkünfte aus Kapital
- Einkünfte als Rentner
Bei der Abgabe der Steuererklärung aus nichtselbständiger Arbeit erkennt das Finanzamt eine Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.000 Euro automatisch an. Bei veranlagten Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern sind es 2.000 Euro. Sie müssen bei der Erklärung daher kein Kreuzchen mehr machen oder eine Summe eintragen.
Branchenspezifische Werbungskosten
Neben den allgemeinen Werbungskosten gibt es auch branchenspezifische Ausgaben, die absetzbar sind. Ein besonderes Beispiel ist die Winterbauumlage in der Baubranche, die Arbeitnehmer im Bau-, Dachdecker-, Gerüstbau- und Gartenbaugewerbe von ihrem Bruttolohn zahlen. Diese Umlage kann als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
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Die Werbungskostenpauschale lohnt sich also dann, wenn sie als Arbeitnehmer im Jahr weniger als 1.000 Euro Ausgaben haben.
Betragen Ihre Ausgaben mehr als 1.000 Euro im Jahr, sollten Sie Ihre Ausgaben individuell nachweisen. Erst ab diesem Betrag lohnt es sich und Sie sparen Steuern.

Maciej Wawrzyniak
Privat liebt Maciej sportliche Herausforderungen, spielt Gitarre und schwimmt gerne im See. Außerdem ist er stolzer Vater von drei Söhnen.















